Tarifvertrag 2004

Tarifvertrag im Wandel der Zeit - Neue Regelungen für Architektur- und Ingenieurbüros
Seit Juni 2004 ist der neue Tarifvertrag für die Angestellten, Auszubildenden und Praktikanten in Ingenieur-, Architektur- und Planungsbüros zwischen dem ASIA - Arbeitgeberverband selbständiger Ingenieure und Architekten und ver.di - Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft gültig und behauptet sich mit großem Erfolg in den Büros der Architekten und Ingenieure.
Die in der Diskussion stehenden Flächentarife haben auch in heutiger Zeit ihre Berechtigung. Wichtig ist jedoch ein Tarifvertragsinhalt, der Mindestregelungen und genügend Aktionsraum für die individuelle Gestaltung in den Büros enthält. Diese Zielsetzung hat der ASIA erfolgreich in den 24 Jahren seit Bestehen des Vertrages verfolgt. Mit der sich stetig verschlechterten Auftragslage der letzen Jahre konnten vom Arbeitgeberverband weitere Regelungen verankert werden, die den Büros gerade in wirtschaftlich schlechteren Zeiten notwendige Anpassungen ermöglichen. Zu diesen Möglichkeiten zählt eine ganz oder teilweise ausfallende Sondervergütung (Weihnachtsgeld). In besonderen Fällen kann das Gehalt auf ein etwa zwei Jahre zurückliegendes Niveau geändert werden.
Als praxisnah haben sich die Regelungen um flexible Arbeitszeit, Dienstreisen, Altersteilzeit und Urlaub bewährt. Gerade zu diesen Themen sind in den letzten Tarifverträgen reduzierte Vereinbarungen getroffen worden. Damit hat der Tarifvertrag hohen praktischen Nutzen, was sich in der großen Verbreitung, auch bei der Berücksichtigung von behördlicher Seite widerspiegelt. Das Standardwerk sollte in keinem Büro fehlen.