Tarifvertrag 2005

Tarifvertrag mit Zukunftssicherung - Neue Regelungen für Architektur- und Ingenieurbüros
Ab 01. Sept. 2005 wird der neue Tarifvertrag für die Angestellten, Auszubildenden und Praktikanten in Ingenieur-, Architektur- und Planungsbüros zwischen dem ASIA - Arbeitgeberverband selbständiger Ingenieure und Architekten und ver.di - Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft gültig sein und mit einer weiteren innovativen Lösung den Besonderheiten der Büros der Architekten und Ingenieure gerecht.
Zielsetzung des ASIA ist, einen Tarif mit Mindestregelungen und genügend Aktionsraum für die individuelle Gestaltung in den Büros zu erhalten. Erfolgreich konnte dies auch im 25. Jahr seit Bestehen des Vertrages umgesetzt werden. Das Tarifjahr 2005 präsentiert sich mit einer Gehaltsreduzierung zu Gunsten einer arbeitgeberfinanzierten betrieblichen Altersversorgung (bAV).
Die Entscheidung für eine Zukunftssicherung der Arbeitnehmer über die arbeitgeberfinanzierte bAV sichert Vorteile sowohl für den Arbeitnehmer als auch für den Arbeitgeber. So sind weitere Einsparungen bei der Einkommenssteuer und den Sozialversicherungsbeiträgen möglich. Die Grenzen und Einschränkungen der Entgeltumwandlung entfallen und können neben den z.B. bestehenden Direktversicherungen eingerichtet werden.
Der Nutzen ist groß und die Besonderheiten des ASIA-Versorgungswerkes werden den hohen Anforderungen der Verbraucherverbände gerecht. Hier steht die Transparenz der Verträge für die Zukunftssicherung im Vordergrund. Über das Internet kann der Arbeitnehmer den Verlauf seines Vertrages verfolgen. Welche Zahlungen gehen ein, wie werden sie gut geschrieben und wie wächst die Sicherung der Zukunft an. So wird deutlich, daß bereits ab Beginn ein Guthaben entsteht.
Mit den Arbeitsunterlagen und Hilfsmitteln des ASIA sind die Regelungen der bAV einfach und unbürokratisch durch den Arbeitgeber umzusetzen.