Tarifvertrag 2011Tarifvertrag 2011 wirft Fragen zur BAV auf: Auf dem Prüfstand des ASIA steht die Betriebliche Altersversorgung. Nach den Überlegungen diese tariflich zu regeln, hat der Gesetzgeber die Bedingungen geändert. Sehr zum Nachteil der Arbeitnehmer. Die monatlichen Rentenzahlungen unterliegen der Pflicht, Krankenkassenbeiträge aus diesen Leistungen zu zahlen. Auch die Kapitalabfindung der Rentenleistung ist krankenkassenpflichtig. Die Kapitalabfindung wird auf 120 Monate verteilt. Aus dieser fiktiven monatlichen Rente wird der Beitrag zur Krankenkasse für 10 Jahre errechnet. In einigen Fällen kann es dadurch zu einem geringeren Ertrag kommen, als hätte man die Beiträge einfach nur angespart. Von staatlicher Förderung kann dann nicht gesprochen werden. Durch höchstrichterliche Urteile ist die geänderte Situation hinzunehmen. Es wird eine politische Diskussion erforderlich sein, um eine Rückkehr zu geförderter, unverzichtbarer betrieblichen Altersversorgung herbeizuführen. |